Übergabeprüfungen bei Dienstleisterwechsel

Sichere Zustände. Klare Mängelliste. Verlässliche Übergänge.

Bei einem Dienstleisterwechsel entstehen häufig Unsicherheiten: Welche Leistungen wurden vom alten Dienstleister wirklich erfüllt? In welchem Zustand übernimmt der neue Dienstleister das Objekt? Und welche Mängel müssen bis wann beseitigt werden? MT Consult führt neutrale Übergabeprüfungen durch – strukturiert und sicher dokumentiert.

Warum Übergabeprüfungen so wichtig sind

Beim Wechsel von Reinigungs-Dienstleistern ist die Ausgangslage entscheidend. Ohne objektive Prüfung kommt es oft zu Streit über nicht erledigte Leistungen, versteckte Mängel oder unverhältnismäßige Nachforderungen. Eine klare Übergabekontrolle schützt Auftraggeber und Dienstleister und schafft eine saubere Grundlage für den neuen Vertrag.

Digitale Berechnung der Ergebnisse

Sie erhalten die Ergebnisse der Prüfung digital mit einer Dauer, wie lange die Beseitigung der Mängel in Anspruch nehmen wird. Dies verringert die Zeit enorm, bis Sie das Ergebnis erhalten.

Neutrale, unabhängige Bewertung

Unsere erfahrenen Prüfer geben eine neutrale und unabhängige Bewertung des IST-Zustands ab.

Übersichtliche Mängellisten mit Fotos

Durch Nutzung von unserer Software können Mängel übersichtlich eingesehen werden und Fotos oder Kommentare hinzugefügt werden. So werden alle Mängel plausibel.

Ablauf unserer Übergabeprüfung: Erstprüfung & Zweitprüfung

In der Regel teilt sich eine Übergabeprüfung in zwei Teile auf. Einer Erstprüfung, in der dem Dienstleister die aktuellen Mängel aufgelistet wird, um diese abzuarbeiten und einer Zweitprüfung unmittelbar vor dem Dienstleisterwechsel, der den wahren IST-Zustand bewertet.

1. Erstprüfung – Bestandsaufnahme vor der Übergabe

In der Erstprüfung bewerten wir den Zustand aller relevanten Bereiche, Räume und Flächen.

Ziele:

  • Mängel dokumentieren, bevor der neue Dienstleister startet
  • Klare Ausgangssituation für alle Beteiligten schaffen
  • Erstellung einer übersichtlichen Mängelliste für den alten Dienstleister
  • Möglichkeit bieten zur Nachbesserung für den alten Dienstleister

2. Zweitprüfung – Kontrolle der Mängelbeseitigung

Nach der Erstprüfung erhält der Dienstleister eine Frist, bis wann die Mängel beseitigt sein müssen (in der Regel 14 Tage).

In der zweiten Prüfung kontrollieren wir:

  • Wurden die festgestellten Mängel fristgerecht beseitigt?
  • Sind zusätzliche Probleme sichtbar geworden?
  • Ist das Objekt in einem Zustand, der eine ordnungsgemäße Übergabe ermöglicht?
  • Das Ergebnis der Prüfung gibt aus, wie lange für die Beseitigung der Mängel benötigt wird.

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